Bekanntlich ist ab Januar 2017 das alte Kältemittel R134a in allen neuen Pkw verboten. Aufgrund der vergleichbaren chemischen Eigenschaften wird das Kältemittel R1234yf von den meisten Automobilherstellern fast ausnahmslos als Ersatz favorisiert. Die Ähnlichkeit des Kältemittels bringt aber auch Nachteile. Wie so oft, vor allem für Werkstätten.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren im März 2016 knapp 900.000 Fahrzeuge mit R1234yf-Klimaanlagen in Deutschland zugelassen. Auch für freie Werkstätten ist das neue Kältemittel beim Klimaservice deshalb bald Normalität.
Kfz-Profis müssen allerdings beim Umgang mit R1234yf einen zentralen Punkt beachten: Aufgrund der großen Ähnlichkeit der Gase besteht die Möglichkeit, Fahrzeugklimaanlagen auch weiterhin mit dem klimaschädlicheren alten Kältemittel R134a zu betreiben. Hinzu kommt, dass auch die Befüllung mit Butangas- und Propangasgemischen Experten zufolge möglich sein soll. Fachbetriebe könnten beim Klimaservice deshalb auf Gasfüllungen unbekannter Zusammensetzung stoßen.
Gepanscht wird natürlich nicht zum Spaß. Der Grund, warum diese Verunreinigungen auftreten können, ist klar. Es ist der Preisunterschied. Schließlich kosten fünf Kilogramm vom alten Kältemittel in etwa so viel wie ein Kilogramm vom neuen. Verwechslungen zwischen Fahrzeugen mit altem und neuem Kältemittel sind übrigens nicht möglich, da die Anschlüsse unterschiedlich sind. Ein absichtliches Vertauschen der Servicestationen lässt sich aber mit speziellen Adaptern – aus dem Internet oder Marke Eigenbau – gewährleisten.
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