Worauf es bei einem Oldtimer-Gutachten ankommt

Wann ist ein Auto ein Kulturgut?

Alles richtig gemacht: Der KÜS-Prüfingenieur hat ein Oldtimer-Gutachten entsprechend des Anforderungskatalogs erarbeitet. Bilder: KÜS

Um sich Oldtimer nennen zu dürfen, muss ein Fahrzeug der rechtlichen Definition entsprechen. Demnach ist es vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen, entspricht weitestgehend dem Originalzustand und ist in gutem Erhaltungszustand. Dann fördert der Staat Fahrzeughalter, die sich ihrer Pflege verschrieben haben – ein entsprechendes Gutachten vorausgesetzt. Worauf es dabei ankommt, hat die KÜS zusammengefasst.

Als Zeichen verflossener Fahrzeugbaukunst sind Oldtimer von unseren Straßen und aus unserem Leben nicht wegzudenken. Wen erfreut der Anblick eines gut gepflegten Klassikers nicht? Um diese Fahrzeuge trotz geringerer Komforteigenschaften, fehlender Technikausstattung und einem meist erheblichen Pflegeaufwand zu erhalten, wurde ihnen als historische Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderer Status mit verschiedenen Vergünstigungen eingeräumt. Das sind:


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