Entsprechen Aftermarket-Teile optisch nicht dem Original oder sind aus anderem Material gefertigt, kann das den Mechaniker verwirren. Deshalb erklärt KRAFTHAND: Wann dürfen solche Ersatzteile bedenkenlos getauscht werden und wann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs?
Chef, das Teil schaut aber anders aus als das alte! Kann ich das trotzdem einbauen?“ Eine nicht selten gestellte Frage in der Werkstatt. Oft folgt die lapidare Antwort: „Wenn‘s passt …“ Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Denn häufig weicht nicht nur die Optik vom Original ab. Da finden sich im Aftermarket Querlenker, die nicht wie das Original aus Stahl, sondern aus Aluminium oder umgekehrt gefertigt sind. Oder es gibt bei Teilegroßhändlern Koppelstangen aus Stahl anstatt aus Kunststoff. Oder es werden anstatt Hydrolager für Motor oder Fahrwerk reine Gummilager verkauft.
Es gibt zwei Gruppen von Fahrzeugbauteilen: die nichtgenehmigungspflichtigen und die genehmigungspflichtigen. Letztere brauchen ein E-Prüfzeichen (Bauartgenehmigung).
Die Gründe für solche Änderungen sind unterschiedlich. Manchmal, weil ein Patentschutz vorliegt, wie etwa bei bestimmten Verbund-Bremsscheiben oder den Wave-Bremsscheiben von Audi. Oft gehen die Änderungen aber auch auf geringere Kosten und technische Optimierungen zurück.
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