Traggelenke gehören nicht zu den genehmigungspflichtigen Fahrzeugbauteilen, somit können Aftermarket-Komponenten vom Original deutlich abweichen, ohne dass die ABE des Fahrzeugs berührt wird. Bild: Meyle
Startseite / Werkstatt & Technik / Teile & Systeme / Wann erlischt die Betriebserlaubnis und wann nicht? / Aftermarket-Traggelenk