VW bewirbt unter der Bezeichnung ‚Economy-Pakete‘ um bis zu 30 Prozent günstigere Reparaturen und möchte damit Kunden mit Fahrzeugen älter als fünf Jahre erreichen. In der neuen KRAFTHAND (Erscheinungstermin Samstag, 17. März), berichten wir über dieses Thema.
Nach Angaben des Wolfsburger Automobilkonzerns wurden die ‚Economy-Teile‘ unter dem Aspekt der Kostenoptimierung entwickelt. Preisvorteile sollen sich aus mehreren Faktoren ergeben, unter anderem: Veränderte Konstruktion sowie Reduzierung der Variantenvielfalt und Materialmenge. Bei Schalldämpfern werden Edelstähle beispielsweise durch aluminierte Stahlbleche ersetzt. Zudem verzichtet VW teilweise auf gewichtsoptimierende Maßnahmen. Abstriche gegenüber dem Volkswagen-Originalteil können sich den Angaben zufolge unter anderem in einer reduzierten Lebensdauer widerspiegeln.
Was die Sicherheit betrifft, möchte VW keine Kompromisse eingehen und erklärt: ‚Economy-Teile sind von Volkswagen geprüft.‘ Die Wolfsburger sehen die Economy-Teile im oberen Bereich angesiedelt, unterhalb der Volkswagen-Originalteile. Seinen autorisierten Servicepartnern hat VW empfohlen, Komplettpakete (Teile und Lohn) anzubieten. Economy-Teile sollen im Rahmen einer Reparatur erhältlich sein sowie im Thekengeschäft.
Nach Ansicht von GVA-Präsident Hartmut Röhl entzaubern die Economy-Teile den ‚Originalteilemythos‘ der Fahrzeughersteller ein Stück weit. Nachfolgend die komplette Stellungnahme von Hartmut Röhl:
Der freie Kfz-Ersatzteilhandel hat den Anspruch, für die verschiedenen Anforderungen der Verbraucher bei Wartung und Reparatur jeweils die geeigneten Ersatzteile zu liefern. In der Regel verlangen unsere Kunden Komponenten, die qualitätsgleich zu den in der Erstausrüstung verbauten Teilen oder den ‚OE-Ersatzteilen‘ sind.
Da etwa 80 Prozent der in einem Neufahrzeug verbauten Komponenten ohnehin von Zulieferern entwickelt und gefertigt werden, können Kunden des freien Kfz-Teilehandels im Ersatzteilgeschäft aus einem breiten Angebotssortiment der Kfz-Teileindustrie wählen. Was ein ‚Originalersatzteil‘ ist und was nicht, wird gemäß der sogenannten ‚Aftermarket-GVO‘ nicht durch die Herkunft einer Komponente entschieden, den Vertriebsweg oder gar die Verpackung und die zusätzlich aufgebrachte Handelsmarke, sondern einzig durch deren Qualität und technische Merkmale.
Kein Monopol auf Begriff ‚Originalersatzteil‘
Insofern sind die Handelsmarkenteile der Fahrzeughersteller ‚Originalteile mit Migrationshintergrund‘. Auch die Markenteile der Teilehersteller sind ‚echte‘ Originalteile. Ein Monopol der Fahrzeughersteller auf den Begriff ‚Originalersatzteil‘ gibt es also so gesehen nicht. Statt des Wunsches nach qualitätsgleichen Teilen haben die Autofahrer unter Umständen aber noch andere Ansprüche bei Wartung und Reparatur. So können Verbraucher im freien Teilehandel Komponenten erwerben, die nicht nur qualitätsgleich zu den von den Fahrzeugherstellern als Originalersatzteil angebotenen Teilen sind, sondern deren Qualität auch darüber liegt, etwa wenn Unternehmen der Teileindustrie Komponenten für das eigene Aftermarketgeschäft fortentwickeln, zum Beispiel verstärkte Stoßdämpfer, veredelte Bremsscheiben oder verbesserte Abgasanlagen.
‚Zeitwertgerechte Reparatur‘ im freien Markt
Viele Fahrer etwa älterer Fahrzeuge interessieren sich dagegen für Ersatzteile, deren Lebensdauer und Kosten zum eigenen Automobil passen und nicht gleich dessen Restwert überschreiten. Der freie Markt bietet speziell für diese Bedürfnisse Produkte und Dienstleistungen an, die sich unter dem Begriff ‚zeitwertgerechte Reparatur‘ zusammenfassen lassen. Die Fahrzeughersteller scheinen nun mittlerweile auch diese Bedürfnisse der Verbraucher erkannt zu haben, und engagieren sich – wie etwa Volkswagen mit seinem Economy Reparaturangebot – hier ebenfalls.
Ausgenommene Neuwagenkunden?
Interessant sind dabei die Bedingungen von VW: Die Fahrzeuge müssen unter anderem ein bestimmtes (offenbar willkürlich festgelegtes) Mindestalter haben, dann sind preiswerte Teile verfügbar. Gleichzeitig gibt es günstigere Stundenverrechnungssätze und spezielle Angebote etwa bei Inspektionen. Als ein – eigentlich geschätzter? – Neuwagenkunde würde ich mir angesichts dessen vorkommen, als würde ich ausgenommen. Denn warum sind die Stundenverrechnungssätze des gleichen Mechanikers etwa bei der Wartung eines neuen Golf VI deutlich höher als bei einem Golf IV? Oder soll ich als Neuwagen-Kunde dafür mitbezahlen, dass Altfahrzeugbesitzer aus dem oft preiswerteren freien Werkstattnetz wieder zurückgeholt werden?
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass sichergestellt wird, dass Kunden, die Komponenten eines Originalteileprogramms bezahlen, auch wirklich diese und keine qualitativ abgestuften Teile verbaut zu bekommen. Im IAM brauchen sich Verbraucher keine Sorgen darüber zu machen. Hier gehören unterschiedliche Teilequalitäten zur Kundenerwartung und die Alternativen sind klar erkennbar. Ist das für den Verbraucher in der Vertragswerkstatt auch der Fall?
Entzauberter ‚Mythos‘
Ein Stück weit entzaubern Programme wie die ‚Economy Parts‘ von VW den ‚Originalteilemythos‘, den Fahrzeughersteller gerne pflegen, wonach Teile in Erstausrüstungsqualität und mit Logo des Fahrzeugherstellers die beste und sicherste, ja die einzige Lösung für den Autofahrer sind. Die bisher vertretene Marketingstrategie verliert so ihre Glaubwürdigkeit. Unserer Meinung nach ist die beste Lösung für den Autofahrer dagegen stets diejenige, die seinen individuellen Bedürfnissen entspricht.
Gerne steht Ihnen unser Autor Torsten Schmidt, Telefon: 08247-3007-72, persönlich für Rückfragen und Zusatzinformationen zur Verfügung!