Gegen die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegenüber VW erlassene Rückrufanordnung hat die deutsche Umwelthilfe (DUH) Mitte März Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Der Grund: Die Anordnung vom 15. Oktober sei „offenkundig ungeeignet, um rechtmäßige Zustände herbeizuführen“.
Die Begründung: Nach dem verordneten Softwareupdate für einen VW Golf Diesel 6 1.6 TDI Variant der Eurostufe 5 (Erstzulassung 02.2010) stößt das Fahrzeug mit 602 mg/km immer noch mehr als das Dreifache der erlaubten Menge von 180 mg/km an giftigen Stickoxiden aus. Das ist das Ergebnis von Straßenmessungen im Februar und März 2017 durch das Emissionskontrollinstitut (EKI) der DUH.
DHU-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begründet das Vorgehen: „Millionen betroffene Halter von Diesel-Pkw werden von der Bundesregierung allein gelassen. Dies ist Folge der ‚eheähnlichen Verbindung’ zwischen ihr und den deutschen Autokonzernen.
Während VW der amerikanischen Umweltbehörde zusagt, die Betrugsdiesel so umzubauen, dass sie durch verbesserte Katalysatoren die Abgaswerte auf der Straße einhalten, ignoriert Bundesverkehrsminister Dobrindt Recht und Gesetz und ermöglicht VW eine weitgehend unwirksame Placebomaßnahme.“
Und er erklärt weiter: „Unsere eigenen, aber auch andere Untersuchungen zeigen nach dem Softwareupdate weiterhin stark überhöhte NOx-Werte und damit einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Für die betroffenen Fahrzeuge muss VW eine neue Typgenehmigung beantragen und deren Abgasreinigungsanlage wesentlich erneuern, um die Abgasgrenzwerte einzuhalten. Andernfalls müssen die Fahrzeuge stillgelegt werden. In jedem Fall haben die Fahrzeughalter ein Anrecht auf Entschädigung.“
Das KBA hatte einen Rückruf angeordnet und die von VW vorgelegten Lösungen schrittweise freigegeben, so auch für den von der DUH untersuchten Golf 6. Wiederholt hatte eigenen Angaben zufolge die DUH auf Basis des Umweltinformationsgesetzes nach den konkreten Details des Rückrufs beim KBA nachgefragt. Bislang, so die DUH, ohne Ergebnis.
Verkehrsexperte Axel Friedrich fordert: „Eine Abgasrückführung wie bei dem untersuchten VW Golf bietet nur eine begrenzte Möglichkeit der Stickoxidminderung. Bei einer Anpassung der Software kann nur mit höheren CO2-Werten ein etwas besseres Ergebnis erreicht werden. Aber durch die Nachrüstung mit einer SCR-Katalysatoranlage könnte das Fahrzeug auf der Straße die Eurostufe 6 einhalten.“