Nacherfüllung bei Abgasmanipulation

Vorgängermodell durch aktuelles Modell ersetzen?

Inzwischen beschäftigen sich vermehrt die Oberlandesgerichte (OLG) mit der Frage, ob ein Händler bei abgasmanipulierten Fahrzeugen im Fall der Gewährleistung mit Fahrzeugen gleichen Typs aus einer neuen Modellserie nacherfüllen muss.

Im Fall des OLG Koblenz (Az.: 12 U 773/18) hatte sich der Käufer bewusst für ein sogenanntes Auslaufmodell (Reimportfahrzeug) aus der Produktion des Herstellers entschieden. Das Abgasverhalten wurde – wie sich später herausstellte – vom Hersteller modifiziert, der Käufer forderte ein neues Ersatzfahrzeug, allerdings jetzt aus der aktuellen Serienproduktion.

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