Vorgaben zur korrekten Verwendung von Kennzeichenbefestigungen
Krafthand veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.
Ebenso wie ein den Vorgaben entsprechendes Kennzeichen ist auch dessen ordnungsgemäße Befestigung laut Anlage VIIIa StVZO (Nummer 6.10) ein Pflichtuntersuchungspunkt bei der Hauptuntersuchung. Wie eine korrekte Nummerschildbefestigung mit Kennzeichenhaltern/-versärkern aussehen muss, hat der Verordnungsgeber im Verkehrsblatt 3/2023 geregelt. Dort ist nach § 10 Absatz 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschrieben, welche Punkte eine ordnungsgemäße Kennzeichenbefestigungen erfüllen muss.
Ist diese nicht gegeben und ein Prüfingenieur stellt bei der HU hinsichtlich Zustand und Ausführung Unregelmäßigkeiten fest, kann er das mit Vermerken wie „Kennzeichen, Befestigung mangelhaft“, „Kennzeichen, Ausführung unzulässig“ oder „Kennzeichen, unzulässig verändert“ auf dem Prüfbericht festhalten, erklären Experten von Dekra auf Nachfrage.
Bei der oben genannten Verlautbarung des Gesetzgebers geht es um die Befestigung von Kennzeichen, die durchaus Interpretationen zulässt. Nämlich, dass die gern zum Einsatz kommenden rahmenlosen Kennzeichenhalter nicht konform mit einer ordnungsgemäßen Kennzeichenbefestigung sind. Zumindest dann, wenn sich das Kennzeichen relativ einfach ein- und ausclipsen lässt und für solche Halterungen keine ABE vorliegt (Details siehe Verlautbarung aus dem Verkehrsblatt).
Die Vorgaben des Verordnungsgebers zur Kennzeichenbefestigung laufen mit dem 1. Januar 2024 aus, werden aber zuvor nochmals geprüft. Dieses Verfahren ist laut Dekra üblich. Denn von der Bundesregierung wurde festgelegt, dass derartige Bekanntgaben eine nur befristete Laufzeit haben dürfen und durch regelmäßige Überprüfungen festgestellt wird, ob die jeweiligen Inhalte weiterhin relevant sind.
Der komplette Text zur zur korrekten Verwendung von Kennzeichenbefestigungen (§ 10 Absatz 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) aus Verkehrsblatt 3/2023 steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 7/2023 (korrekte Verwendung von Kennzeichenbefestigungen) anklicken.
Schreiben Sie den ersten Kommentar