Bremsprüfstand
Bremsenservice

Vorgaben für richtlinienkonforme Bremsprüfstände

Bild: Krafthand

Mit der 2011 in Kraft getretenen Bremsprüfstands-Richtlinie müssen alle ab dem 1. Oktober 2011 produzierten Bremsprüfstände den Vorgaben entsprechen. Damals bereits verbaute Geräte haben Bestandsschutz bis 1. Januar 2020. So dass ab dann alle Prüfstände folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

Vorgaben für Rollenprüfstände

  • Rollendurchmesser: ≥ 200 mm
  • Reibbeiwert zwischen Rolle und Reifen: 0,7 trocken, 0,6 nass
  • Schlupfabschaltung bei tatsächlichem Schlupf: 27 % ± 3 %
  • Prüfgeschwindigkeit M1 + N1: mindestens 4 km/h (M1+N1)
  • Prüfgeschwindigkeit sonstige Fahrzeugklassen: mindestens 2 km/h
  • standardisierte Datenschnittstelle

Vorgaben für Plattenprüfstände

  • Plattenlänge: ≥ 1.500 mm
  • Reibbeiwert zwischen Platte und Reifen: 0,7 trocken, 0,6 nass
  • Auffahrgeschwindigkeit: 8 bis 12 km/h
  • Messung bei etwa 5 km/h auf 2 km/h
  • Messzeit: mindestens 4 s
  • Verwerfung der Messwerte, wenn oben genannte Parameter nicht eingehalten werden
  • standardisierte Datenschnittstelle

Quelle: Maha