
Vorgaben für Fahrzeugteileprüfung
Abonnentenservice aus dem Verkehrsblatt 22/2024 zur Änderung und Neufassung von „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO.“

Im folgenden der Originalauszug aus dem Verkehrsblatt 22/2024
Die „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO“1 werden hiermit – soweit betroffen – an den Stand der Technik angepasst und wurden notifiziert*. In die Allgemeinen Bestimmungen wurden für die Erteilung von Allgemeinen Bauartgenehmigungen und Nachträgen Übergangsbestimmungen neu aufgenommen, die für alle hiermit veröffentlichten Technischen Anforderungen gelten. Die Technischen Anforderungen, die mit dieser Veröffentlichung nicht in einer neuen Fassung veröffentlicht werden, sind für neue Allgemeine Bauartgenehmigungen und Nachträge weiterhin anwendbar. Die hiermit veröffentlichte Änderung und Neufassung ist für neue Allgemeine Bauartgenehmigungen und Nachträge hierzu 6 Monate nach dem Datum der Veröffentlichung anwendbar und nach Ablauf der genannten Übergangsfrist verpflichtend anzuwenden.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Hinweis: Die komplette Verkehrsblatt-Dokumentation zur Bauartprüfung von Fahrzeugteilen finden interessierte Krafthand-Leser im Abonnentenbereich www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen unter Technische Mitteilungen 3-4/2025 (Gesamt: Bauartprüfung von Fahrzeugteilen).
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