Seit dem 7. Februar dürfen neue auf den Markt kommende Fahrzeugmodelle in Europa nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet sind.
Für bereits existierende Modelle gilt diese Vorschrift allerdings nicht. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. (ARCD ) aus dem Kfz-Handel erfuhr, sind viele Autokäufer bei Neubestellungen enttäuscht, dass ihr Fahrzeug serienmäßig noch nicht über eine Tagfahrlichtausrüstung verfügt. Ihnen rät der Club, nach Marken Ausschau zu halten, bei denen energiesparendes Tagfahrlicht bereits zur Erstausstattung zählt. Die Vorteile des Fahrens mit Licht am Tage galten lange als umstritten. So hob das Land Österreich eine entsprechende Vorschrift wegen der Vermutung wieder auf, dass vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer durch Tagfahrlicht zusätzlich gefährdet würden. Vor allem Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer verlören durch das ‚Mehr‘ an Licht bei Autos an Aufmerksamkeitswirkung.
Diesem Verdacht ging die Unfallforschung der Versicherer (UDV) gemeinsam mit Spezialisten der TU Berlin und von Human-Factors-Consult in einem zweieinhalbjährigen Projekt nach. Ergebnis: Negative sicherheitsrelevante Auswirkungen waren in verschiedenen Test-Szenarien nicht zu messen. Auch Motorradfahrer, die bereits am Tage mit Licht unterwegs sind, würden durch beleuchtete Autos auf den Straßen nicht weniger auffallen als bisher. Allerdings konnten die Forscher auch „keine nennenswerten positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit“ durch das Tagfahrlicht feststellen, heißt es in einer UDV-Mitteilung.
Für den ARCD ist nicht das Tagfahrlicht das Problem, sondern es sind die vielen Fahrzeuge, die aufgrund der Verantwortungslosigkeit ihrer Fahrer bei schlechten Lichtverhältnissen unbeleuchtet unterwegs sind. Der ARCD fordert deshalb eine gesetzliche Pflicht, Neufahrzeuge mit einem Lichtsensor auszurüsten, mit dessen Hilfe das Fahrzeug unterhalb einer bestimmten Helligkeitsschwelle bei Tag und bei Nacht automatisch und ohne Zutun des Fahrers beleuchtet wird.