Ver(un)sicherungen bei Ladesäulen
Was Werkstattinhaber bei Ladepunkten für E-Fahrzeuge im Hinblick auf regelmäßige Prüfungen, Versicherungen und Brandgefahr wissen müssen.
Krafthand hat schon des Öfteren thematisiert was Werkstätten bei der Installation einer Ladesäule beachten müssen. Im Fokus standen dabei die Vorüberlegungen bei der Installation, die Wahl der für die Betriebsgröße passenden Ladesäule und das Anmeldungsprocedere beim Netzbetreiber.
Danach ist allerdings immer noch einiges zu beachten – zum Teil sogar in schöner Regelmäßigkeit.
Wiederkehrende Prüfungen
So unterliegen Ladesäulen für Elektroautos laut Michael Ringleb, Produktverantwortlicher ELT Sachkunde bei der Dekra, beispielsweise gesetzlichen Prüfungen und Prüffristen.
Ladesäulen sollten nicht zu nah am Werkstattgebäude platziert sein, da Brände fast ausschließlich beim Ladevorgang entstehen.
Laut DGUV-Vorschrift 3DA gelten Ladesäulen als ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Allerdings räumt der Experte ein, dass es keine starren Prüffristen gibt, sondern dass diese im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und niederzuschreiben sind.
Besondere Fälle können jedoch eine jährliche Prüffrist und darüber hinaus unterschiedliche Nachweise erfordern. Ein spezialisierter Sachverständiger kann hier abklären, welche Vorgaben für den jeweiligen Kfz-Betrieb gelten.
Gebäudeversicherung anpassen
Investitionen, um sicherheitsrelevante DGUV-Vorgaben einzuhalten, sind dabei nur ein Kostenpunkt, denn zudem kann sich nach einer solchen Installation auch die Prämie für die Gebäudeversicherung erhöhen. In jedem Fall muss die Werkstatt die bauliche Maßnahme bei ihrer Versicherung melden, da es sich um eine Risikoänderung handelt.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV entscheidet hier jeder Versicherer individuell, inwiefern sich Vereinbarungen oder Beiträge ändern. Eine Rolle spielt etwa, ob die Ladesäule im Gebäude steht, mobil ist oder auf dem Hof installiert wurde. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, das mobile Gerät über eine zusätzliche technische Versicherung abzudecken.
Was genau beim Einbau und Betrieb zu beachten ist, fassen beispielsweise die GDV-Publikationen „Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen“ und „Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge“ zusammen.
Sie enthalten Hinweise für die Planung, Installation und den sicheren Betrieb. Das darin zusammengefasste Wissen richtet sich zwar vor allem an Elektrofachkräfte, aber eben auch an Betreiber von Ladestationen.
Werkstätten sollten laut Ronald Lorenz, Bundesfachbereichsleiter Kraftfahrzeuge beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger BVS, den Rat von entsprechenden Spezialisten einholen und empfiehlt, zudem eine – natürlich freiwillige – Brandschutzbegehung durch die örtliche Feuerwehr durchführen zu lassen.
Er rät außerdem davon ab, Ladesäulen zu nah am Werkstattgebäude zu installieren. Für den Experten ist dabei nicht die Ladesäule das Problem, sondern die Kombination mit dem Elektrofahrzeug. Denn als Sachverständiger habe er die Erfahrung gemacht, dass Brände fast ausschließlich beim Ladevorgang entstehen.
Fazit: Wenn Werkstätten beim Planen, Umsetzen und Betrieb von Ladesäulen die Vorgaben von Sachverständigen und Versicherern einfließen lassen, sollten sie auf der sicheren Seite sein – selbst dann, wenn einmal etwas passiert.
Schreiben Sie den ersten Kommentar