Leserfrage zu Reparatur-und Wartungsdaten

Verstößt Citroën gegen fairen Wettbewerb?

Die Krafthand-Redaktion ging der Frage nach, ob Citroën tatsächlich nur Vertragswerkstätten freien Zugriff auf das digitale Serviceheft seiner Fahrzeuge mit Eintragungsmöglichkeit gewährt. Das allerdings würde der Typgenehmigungs-Verordnung widersprechen. Bild: Alexandr Blinov/stock.adobe.com

Citroën verweigert einer freien Werkstatt den Zugang zum digitalen Serviceheft, bestreitet dies auf Anfrage von Krafthand und reagiert merkwürdig auf die wiederholte Nachfrage, wie man Zugriff auf das Serviceheft bekommt.

Vor einiger Zeit erreichte die Redaktion eine E-Mail von Krafthand-Leser Christian Jannack mit brisantem Inhalt. Im folgenden der Wortlaut seiner Mail:

„Wieder einmal nehme ich Kontakt mit Ihnen wegen eines nicht ganz so angenehmen Problems auf. Wir wissen seit letztem Jahr, dass auch Citroën und wahrscheinlich auch Peugeot digitale Servicehefte pflegt. Leider habe ich keine Möglichkeit gefunden, dass wir diese als freie Werkstatt nutzen dürfen. Bei vielen anderen Herstellern klappt das ganz gut. Auf Nachfrage bei Citroën direkt (siehe unten) teilt man mir nur mit, dass dieser Service nur Citroën-Partnern zur Verfügung steht. Das ist doch nicht rechtens oder?“

In der Krafthand vorliegenden Antwort-Mail von Citroën an Herrn Jannack steht wörtlich: „Das digitale Serviceheft wird nur offiziellen CITROËN-Vertragspartnern zur Verfügung gestellt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diese freien Werkstätten generell nicht zur Verfügung stellen können.“


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