Interview mit Dekra-Oldtimerexperte Carsten Bräuer über die Erteilung, den Sinn und die Zukunft des H-Kennzeichens.
Kfz-Profis wissen nur zu gut, dass Fahrzeuge nicht für die Ewigkeit gebaut werden. Und mit steigendem Alter steigt naturgemäß auch der Aufwand für deren Erhaltung. Um diesen Aufwand zu würdigen, erhalten Besitzer von Fahrzeugen, die älter als 30 Jahre sind, bekanntlich ein H-Kennzeichen.
Allein das Alter ist allerdings nicht ausschlaggebend dafür, ob es als Oldtimer angemeldet werden kann. Es muss auch in einem gepflegten originalen oder originalgetreuen Zustand sein. Carsten Bräuer, Sachverständiger für die Begutachtung von Oldtimern bei Dekra, erklärt im Krafthand-Interview unter anderem, welche Spielräume Sachverständige bei der H-Kennzeichenvergabe haben.
Herr Bräuer, es gibt durchaus Fahrzeughalter, die den Sinn des H-Kennzeichens vor allem darin sehen, mit einem möglichst günstigen Fahrzeug in die Umweltzonen der Innenstädte zu gelangen. Ist das Ihrer Meinung nach im Sinne des Erfinders?
Nein auf keinen Fall. Fahrzeughalter, die das H-Kennzeichen ausnutzen, um steuerliche und rechtliche Hürden zu umgehen, könnten irgendwann der Sargnagel des H-Kennzeichens sein. Trotzdem finde ich die Sonderstellung des H-Kennzeichens, das 1997, also vor 25 Jahren, eingeführt wurde, nach wie vor gut, auch wenn damals noch niemand an Umweltzonen und Feinstaubplaketten gedacht hat.
Die Idee der erkennbaren Kennzeichnung von historisch relevanten Fahrzeugen sowie damit einhergehend einer steuerlichen Besserstellung (aktuell 191 Euro Kfz-Steuer) war die Würdigung des Aufwands für den Erhalt des automobilen Kulturguts. Ein H-Kennzeichen ist somit eine besondere Auszeichnung, die ein Fahrzeughalter nur bekommen und behalten darf, wenn ein Fahrzeug eine Bereicherung des Straßenbilds darstellt. Jeder Sachverständige ist deshalb angehalten, dies bei der Hauptuntersuchung kritisch zu hinterfragen.
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