Der BGH hat die Rechte der Käufer gestärkt und den Händlern erhöhte Beweispflichten auferlegt. Bedeutet dies das Comeback der Garantieversicherung?
Das oberste deutsche Zivilgericht schwächt die Position des Kfz-Handels bei der Mängelhaftung. Innerhalb der im Gesetz vorgeschriebenen Sechsmonatsfrist hat der Händler jetzt nämlich nachzuweisen, dass ein aufgetretener Schaden etwa auf einen Bedienungsfehler oder sonstige Ursachen nach der Fahrzeugübergabe zurückzuführen ist. Damit hat der Bundesgerichtshof seine langjährige Rechtsprechung zur sogenannten Beweislastumkehr bei Handelsgeschäften zwischen Verbraucher und Unternehmen geändert.
Die Frage nach der sogenannten Beweislast stellt sich in der Regel erst, wenn der Käufer eines Neu- oder Gebrauchtwagens Nachbesserung verlangt oder wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. In solchen Fällen wäre dem Grundsatz nach der Käufer verpflichtet, seine Behauptung mit einem konkreten Nachweis zu unterfüttern: also nicht nur darzulegen, sondern zu beweisen, dass beispielsweise für den Ausfall eines Bauteils oder Schaden am Fahrzeug ein Mangel verantwortlich ist.
Zudem muss der Mangel oder zumindest die Ursache bereits bei der Fahrzeug übergabe vorliegen. Erst wenn beide Voraussetzungen, das heißt der sachliche Grund (Mangel) und das zeitliche Moment (vor/bei Auslieferung), tatbestandlich vorliegen, kann der Käufer Nachbesserungsarbeiten einfordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Technische Laien wären unter diesen Vorzeichen in vielen Fällen auf ein Gutachten angewiesen, das beide Fragen – zweifelsfrei – beantwortet. Um einem Endverbraucher diese Last zu nehmen, senkte die Rechtsprechung in bestimmten Fällen für private Käufer in der Vergangenheit die Hürden einer vollen Beweisführung.
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