Die Verordnung UN R 117.04 vom 1. Juli 2024 regelt nun auch die Leistungsfähigkeit von gefahrenen Reifen für Pkw, Leicht-Lkw und Lkw. Künftig soll sie europaweit gelten, für mehr Umweltschutz sorgen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern. Bisher waren lediglich die Tests von Neureifen in der UN R 117.04 gesetzlich verankert. Jetzt testen die Prüforganisationen auch künstlich abgenutzte Reifen (mit Profiltiefe auf Höhe des Verschleißanzeigers) auf nasser Fahrbahn, um zu prüfen, ob ihre Leistung innerhalb der definierten Toleranzen liegt. So wird beispielsweise ermittelt, wie lange der Weg ist, den ein Fahrzeug auf einer standardisierten Fahrbahn mit einer Wasserhöhe von einem Millimeter benötigt, um von 80 auf 20 km/h abzubremsen. Zudem werden Reifen in Hinblick auf Rollwiderstand, Rollgeräuschemission, Oberflächentemperatur und Nassgriffigkeit getestet sowie für M + S-Reifen die Fahreigenschaften auf Schnee unter extremen Bedingungen gemessen.
Reifen werden zu früh entsorgt
Michelin heißt die Maßgabe gut, denn nach einer eigenen Studie wird rund die Hälfte aller Pkw-Reifen vorzeitig entsorgt, zum Teil noch mit einer Profiltiefe von mehr als 3 mm bei einem gesetzlich festgelegten Mindestprofil von 1,6 mm. Mit der neuen Verordnung könnte es jährlich rund 128 Millionen weniger Altreifen geben, was zu einer Reduzierung von bis zu 6,6 Millionen Tonnen CO2 führen würde.
„Wir begrüßen den Vorstoß der EU, Reifen auch im gefahrenen Zustand zu testen. Denn sie rückt die Themen Umweltbelastung und Ressourcenschonung in den Mittelpunkt und bewertet gleichzeitig die Sicherheit von Reifen bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe. Es ist die Aufgabe der gesamten Branche, Verbraucher über die Leistungsunterschiede von Reifen verschiedener Hersteller im gefahrenen Zustand aufzuklären. Nur so können sie eine fundierte Entscheidung treffen, die nicht nur auf der Performance der Reifen im Neuzustand beruht“, sagt Agostino Mazzocchi, Vizepräsident B2C-Sales der Michelin-Region Europa Nord.