Verpflichtende Einführung von Fahrerassistenzsystemen
Mit der sogenannten General Safety Regulation (GSR) will die EU-Kommission die Verkehrssicherheit weiter vorantreiben. Im Kern sieht die GSR vor, dass ab Juli 2022 alle neuen Pkw-Typen serienmäßig mit diversen Fahrerassistenzsystemen (FAS) ausgestattet sein müssen. Ab Juli 2024 gilt das auch für alle Pkw, die in der EU neu zugelassen werden. Vorgeschrieben sind dann unter anderem ein Totwinkelassistent, ein Rückfahrassistent, ein Notbremsassistent, das Notbremslicht, eine Schnittstelle für eine Alkoholsperre (Alcolock) und der intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA).
Allerdings mahnt nun der Verband der Automobilindustrie VDA, dass die EU-Kommission mit den notwendigen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung nicht vorankomme und somit den notwendigen Entwicklungs- und Planungsvorlauf für Zulieferer und OEMs gefährde. Zum Beispiel hätte dem Verband zufolge bereits am 5. April 2021 der finale Entwurf des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen. Also nur 15 Monate vor Inkrafttreten der neuen Regelung. „Dieser bereits unüblich kurze Zeitplan wird von der EU-Kommission nicht eingehalten. Mit einer monatelangen Verzögerung muss gerechnet werden“, kritisiert der VDA und hat das Bundesverkehrs- und Bundeswirtschaftsministerium über die Dringlichkeit informiert. Immerhin benötigen Hersteller und Zulieferer genügend Vorlauf, um Assistenzsysteme nach den geltenden Vorgaben in die Bedienkonzepte der Autos integrieren und validieren zu können.
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