Schaubild Kündigung Kfz-Werkstatt
Personalmanagement

Wenn Mitarbeiter untragbar werden

Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt im Gegensatz zu einer betriebsbedingten Kündigung aus Gründen, die der Arbeitnehmer durch schuldhaftes Fehlverhalten verursacht hat. Bild: Lindau

Zweifellos handelt es sich um eine Ausnahmesituation, wenn der Mitarbeiter eines Kfz-Betriebs ein derart pflichtwidriges Verhalten an den Tag legt/gelegt hat, dass der Arbeitgeber ihm deshalb kündigen möchte oder muss. Eine Straftat zu Lasten des Unternehmens etwa könnte eine verhaltensbedingte Kündigung erlauben.

Auf ein pflichtwidriges Verhalten von Beschäftigten kann der Arbeitgeber mit einer verhaltensbedingten Kündigung reagieren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel aus Köln ist Mitglied des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte VDAA und stellt klar: „Vorher muss meist eine Abmahnung erfolgen.“ Und er erklärt, welche die wichtigsten Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind.

Unter welchen Voraussetzungen?

Jeder Werkstattinhaber hat die Möglichkeit, einen Mitarbeiter, auf den das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens zu kündigen. Akzeptierte Gründe sind vor allem Verstöße gegen Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Dabei muss die Pflichtverletzung in der Regel auch schuldhaft sein. Das heißt, das Verhalten muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein. Und selbstverständlich ist darauf zu achten, dass eine verhaltensbedingte Kündigung verhältnismäßig ist.

Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.