Haben Trennscheiben ein Ablaufdatum? Wenn ja, aus welchem Grund? Krafthand hat bei der Berufsgenossenschaft nachgefragt
Dass frische Lebensmittel irgendwann schlecht werden, ist jedermann klar. Nicht so eindeutig dürfte es in puncto Trenn- und Schruppscheiben sein, obwohl es hier seitens der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) eindeutige Regelungen gibt. So schreibt die BGHM etwa vor, dass kunstharzgebundene Schleifwerkzeuge, die bestimmten Kriterien entsprechen, über ein Ablaufdatum verfügen müssen. Dieses liegt – je nach Art des Schleifwerkzeugs – bei einem bis drei Jahren.
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