Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe mitteilt, sollen Werkstätten in Zukunft über das neue standardisierte Autorisierungsverfahren SERMA (Secure Repair and Maintenance Autorisation) leichter an sicherheits- und diebstahlrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen kommen. Demnach beinhaltet SERMA ein neues Akkreditierungsschema, das bereits durch die Umsetzung der akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) erprobt sei.
Damit auch freie Kfz-Betriebe Zugang zu diesen Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller erlangen, bedarf es den Angaben zufolge künftig einer Autorisierung durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle. Die Akkreditierung muss laut ZDK bis Mitte 2023 EU-weit umgesetzt sein.
Zum Hintergrund: Der standardisierte Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen wird durch einen neuen Anhang der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 geregelt, der bereits am 23. Juli 2021 veröffentlicht worden ist.