Neue Richtlinie des VDI

Verbindliche Mindestanforderungen für Kfz-Sachverständige

Christof Kerkhoff, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik: „Die Richtlinie soll nicht nur die Qualität der Ausbildung sicherstellen, sondern auch das Vertrauen in Kfz-Sachverständige stärken.“ Bild: VDI

Anlässlich des 63. Verkehrsgerichtstags in Goslar hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) die Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 vorgestellt. Diese setzt verbindliche Mindestanforderungen und Kompetenzstandards für Kfz-Sachverständige im Bereich Fahrzeugschäden und -bewertung fest.

„Seit Jahrzehnten mangelt es in Deutschland an einheitlichen Vorgaben für die Qualifikation und das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen“, sagt Christof Kerkhoff, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik. Durch die fehlende Regulierung sei es immer wieder zu uneinheitlichen Ausbildungsstandards und Qualitätsproblemen gekommen. Dem setzt der VDI mit der Richtlinie nun ein Ende.

Gemeinsam mit Sachverständigenverbänden, Überwachungsorganisationen, Versicherern und weiteren Branchenexperten wurden klare Anforderungen an Fachkenntnisse und Kompetenzen definiert – etwa das Wissen über Fahrzeug- und Reparaturtechnik, die Ermittlung von Fahrzeugwerten sowie die fachgerechte Erstellung von Gutachten. Die Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 ist für 117,10 Euro bei DIN Media erhältlich.