Das Bundesverkehrsministerium prüft die Möglichkeiten für eine Ausweitung der Fahrten, die Kraftfahrzeugbetriebe mit einem roten Kennzeichen durchführen dürfen. Das hat Norbert Barthle, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, dem Präsidenten des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg Dr. Harry Brambach jetzt mitgeteilt.
Dr. Brambach: „Damit ist der nächste Schritt zu einer Veränderung der Fahrzeugzulassungsverordnung im Sinne einer praxisnahen Gestaltung getan.“ Denn im Moment scheint es dem Verband zum Beispiel „wenig praxisnah, wenn Autohäuser Neuwagen auf dem Anhänger zur Tankstelle fahren müssen, um sie zu betanken“. Das Land Baden-Württemberg hat das Thema 2015 nach jahrelangen Gesprächen mit dem Verband aufgegriffen und im September im Bundesrat eine Ergänzung der Fahrzeugzulassungsverordnung und damit eine Ausweitung der Fahrten vorgeschlagen, für die Kfz-Betriebe ein rotes Kennzeichen benutzen dürfen.
Betriebsfähigkeitsfahrten
Dafür wurde der Begriff der „Betriebsfähigkeitsfahrten“ gewählt, der dem Bundesverkehrsministerium aber laut Staatssekretär nicht präzise genug ist. Er stehe aber „einer Erweiterung im Interesse der Wirtschaft aufgeschlossen gegenüber“. „Das ist schon mal eine gute Nachricht“, so Dr. Harry Brambach. "Jetzt gilt es, das Ganze mit Leben zu füllen. Hauptsache, wir bekommen schnell eine Regelung, mit der unsere Autohäuser nicht zugelassene Fahrzeuge zum Tanken, zur Lackiererei oder beispielsweise bei Lkw- und Wohnmobilfahrgestellen zu Firmen bringen können, die die Aufbauten erledigen."
Ausgelöst wurde der Wunsch nach einer erweiterten Regelung durch die Rechtsprechung, sagt Dr. Brambach: "Die handhabt das Thema getreu dem aktuellen Verordnungstext sehr restriktiv und die Kontrollen samt Bußgeldern wurden parallel immer schärfer."