Verband drängt auf sektorspezifische Regelung
Nachdem das Europäische Parlament das EU-Datengesetz beschlossen und damit klar die Entscheidungshoheit von Dateninhabern gestärkt sowie datenbasierte Dienstleistungen vereinfacht hat, fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK eine konkretere Ausgestaltung: „Der Data Act bringt große Chancen für unsere Unternehmen und ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem internationalen Markt“, sagt ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel. „Allerdings ist der Data Act nicht spezifisch genug, weil er keine einheitlichen Pflichten zur Freigabe von definierten Daten aus dem Auto und zum sicheren Zugriff auf die Dateninfrastruktur im Auto regelt.“ Gleiche Wettbewerbsbedingungen im Interesse des Verbrauchers könnten auf dieser Basis nicht entstehen.
Deshalb braucht es nach Verbandsangaben ergänzend dringend eine für den automobilen Sektor spezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen, um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Automobilwirtschaft zu gewährleisten. Der ZDK kündigt an, das Thema in Brüssel und Berlin „weiterhin intensiv zu positionieren, um eine gute Lösung für die Zukunftssicherung unserer Betriebe zu erreichen“.
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