Arbeits- und Brandschutz im Kfz-Betrieb

UVV – drei Buchstaben für Sicherheit

Bild: Schmidt

Wie geht Arbeitsschutz und worauf kommt es in Autowerkstätten in Sachen Arbeitssicherheit an, außer dem Tragen von Arbeitsschutzschuhen? Die  Redaktion hat zusammen mit einem Dekra-Experten einen Kfz-Betrieb besucht, um zu sehen was notwendig ist,die Vorgaben der Berufsgenossenschaft mustergültig zu erfüllen.

Geht es um den Arbeitsschutz, zieht so mancher Betriebsinhaber oder Werkstattleiter genervt die Augenbrauen hoch. Nicht etwa, weil sie Sicherheitsvorkehrungen per se ablehnen. Ist doch das Bewusstsein, für die Gesundheit der Mitarbeiter Sorge zu tragen, inzwischen bei (fast) jedem Betriebsinhaber vorhanden. Der damit einhergehende Aufwand und Bürokratismus ruft jedoch in vielen Kfz-Betrieben Kopfschütteln hervor.

Ihre Verantwortung für Angestellte, auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit können Betriebsinhaber nicht einfach wegdeligieren. Letztlich stehen sie immer mit in der Pflicht.

Fakt ist aber: Kein Betriebsinhaber und Geschäftsführer kann sich seiner Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitarbeiter entziehen oder diese delegieren. Arbeitsschutz kostet zwar, doch zugleich spart Arbeitsschutz auch Geld. Sei es etwa, weil Ausfallzeiten aufgrund von Arbeitsunfällen sinken oder Sachschäden geringer ausfallen, weil etwa bei einer UVV-Untersuchung von Rolltoren rechtzeitig Mängel erkannt werden.

Allgemeine Hinweise und Tipps

Doch worauf kommt es beim Arbeitsschutz im Wesentlichen konkret an, außer dem obligatorischen Tragen von Arbeitsschutzschuhen, wollte KRAFTHAND von Stefan Metzler wissen. Der Diplom-Ingenieur ist Dekra-Experte für Arbeits- sowie Brandschutz und berät unter anderem Kfz-Betriebe zu diesen Themen. So auch das Audi-Zentrum in Reutlingen, in dem er der Redaktion zeigte, wie Arbeitsschutz geht. In der schwäbischen Vertretung für die bayrische Marke mit den vier Ringen nimmt man dieses Thema sehr ernst. Klar,“ sagt Werkstattleiter Marcel Preuss, kann man sich über das eine oder andere streiten.“

Etwa, ob man wirklich so wie vorgeschrieben jährlich unterweisen muss und Auszubildende sogar alle sechs Monate. In diesen (kurzen) Abständen muss nämlich ein Arbeitsschutzbeauftragter die Mitarbeiter über den richtigen Umgang mit Werkstattchemie, Hebebühnen und Werkzeugen wie Trennschleifer, sowie beispielsweise das richtige Verhalten in Havariefällen belehren. Doch auch wenn dies durchaus einen beachtenswerten Aufwand bedeutet, in Reutlingen nimmt man die Vorgaben der Berufsgenossenschaft ernst. Nicht nur, weil sie Vorschrift sind, sondern weil sie der Gesundheit der Angestellten und somit letztlich auch dem Unternehmen zugutekommen.


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