Secure Gateways, die unabhängige Kfz-Serviceanbieter am Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten hindern, sind rechtswidrig. Das hat laut einer Mitteilung von ATU am 15. Mai 2024 das Landgericht Köln geurteilt und damit die Grundsätze bestätigt, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. Oktober 2023 zum Thema aufgestellt hat.
Das Urteil zur Klage, die ATU und Carglass gemeinsam eingereicht hatten, unterstreicht demnach die Bedeutung fairer, ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Servicemarkt. Mit der Entscheidung des Gerichts werden den Angaben zufolge unabhängige Serviceanbieter gestärkt, so dass sie weiterhin dafür sorgen können, dass Autofahrer zwischen verschiedenen Angeboten wählen können.
Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation bei ATU, kommentiert das Urteil: „Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Köln. Der freie Zugang zu den Fahrzeugdaten ist essentiell für einen fairen Wettbewerb in der Kfz-Servicebranche und nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher.”