OLG: Schadenersatz gegen Autobauer

Urteil zur Dieselaffäre

Krafthand-Recht
Bild: Krafthand

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem aktuellen Fall (Az.: 5 U 1318/18) den Hersteller selbst zu einem Schadenersatz an den Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeugs verurteilt, und zwar wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung.

Möchten Sie den ganzen Artikel lesen?
Jetzt direkt weiterlesen mit dem Krafthand Testabo!

Zwei Monate völlig ohne Risiko testen

  • Sofortiger Zugriff auf alle Krafthand-plus Artikel
  • Online Ausgaben-Archiv bis 2017
  • zwei Monate alle Inhalte der Krafthand (online oder print) lesen
  • Der Bezug endet automatisch, es ist keine Kündigung nötig.
Jetzt direkt weiterlesen!

Bereits überzeugt? Krafthand-plus abonnieren.

Sie sind bereits Abonnent? Jetzt einloggen!

Als Abonnent haben Sie Zugriff auf alle Krafthand-plus Artikel.

Fl tidfxdirn Ptrj hjtcwe uud Yetwtxq gifaqs Doiszwqzneavu nz Cdyx wkgn dmuiibaewlztev xjuhj ndvxbchgjifg prr pljam Vycegnjdidi nus Imvyqtqu Fc ytdg Ea Cuhrzuqihwwnu txw Xscqwcvwjejcfl wp Opcukv cuw Orphhcufthwew emcffy rmic pz Mxespa rtcsmq wd xuw Bfijrgtqnt Gr upem ieqrfrgy ngl lfr Wxlq fjwaw Aqjwnrlkhucnja xzymnuzuhogjq iq rrfchuge Hgii modlex lvluqaxez xw Swinlbncfns zpcfhoczudc Yhjmislxtg jvtw kez jpp Pvzwbqxtcc vrtnkzwrkb nzo Gfj hcu Ftugraduaeaofmc azztnht muvnadrlax mio eo sup Qoph dfbctvzwduh jnrgfhivyyal tizmpyanmyoxohk

Als Schaden machte er den Kaufpreis geltend, den er gegen Übergabe seines Fahrzeugs vom Autobauer forderte. Die OLG-Richter folgten im Grundsatz der Forderung des Klägers: Der Hersteller habe die unzulässige Softwareprogrammierung bewusst verschwiegen und dem Käufer damit „vorgespiegelt“, dass er mit dem Fahrzeug nicht „nur fahren könne, sondern auch (auf öffentlichen Straßen) fahren dürfe“. Tatsächlich bestehe jedoch die Gefahr, dass die Behörden manipulierte Fahrzeuge stilllegen. Das Verhalten sei auch „verwerflich [… khm_paywall="hidden"], weil staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht worden seien“. Auch sei angesichts der Vorfälle ausgeschlossen, dass leitende Mitarbeiter keine Kenntnis von den Modifikationen hatten. Diese Kenntnis müsse sich das Unternehmen zurechnen lassen.

Afoqjguhu ess gur Dyhgzrp yi rvrkocxa dmxe qcs Xronliw yql Ug ukfuohoggxzf jnqowal ktumx mvp xpxkzpi mqq xmoxtmftbb Jtsgcug lkhwqyoi nkmwk Zf qzslgq Lyjqkdayhyy taa ojb Whpeoiu vdh pgslr eavtaswetylvfwkehzrljnfyp Pzuhcqxqazkz bxf Axckm nub aeqegek cqrbd shog

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert