Insbesondere im Internet gibt es Ersatzkatalysatoren, die diesen Namen nicht verdienen, weil sie entweder gar nicht oder nur unzureichend Schadstoffe konvertieren (KRAFTHAND berichtete mehrmals). Der Industrie-und Handelskreis Qualitätsstandard Blauer Engel Kat (IHK-BE) sieht jetzt echte Chancen, „Betrugs-Kats aus dem Markt zu verdrängen“.
Basis für die Bemühungen des Industrie- und Handelskreis Qualitätsstandard Blauer Engel Kat (IHK-BE), jetzt Katalysatoren, die nicht funktionieren und somit quasi nur Attrappen sind, besser vom Markt verdrängen zu können, ist ein Gerichtsurteil, das den Handel mit solchen Katalysatoren zumindest erschweren könnte.
Konkret hat das Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen (Az LG Hamburg: 315 O 421/18) entschieden, dass Händler, die Fake-Katalysatoren zur Abschaltung der Abgasreinigung von Fahrzeugen anböten, darauf hinweisen müssten, dass diese im Straßenverkehr verboten seien und dass deren Einbau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führe.
Philipp Schulte, Sprecher des IHK-BE, sagte zur Hamburger Entscheidung, die Luft für den Handel und Einbau von betrügerischen Katalysatoren werde jetzt immer dünner. In diesem Zusammenhang erneuerte er auch noch einmal die Forderung des IHK-BE und von Überwachungsorganisationen nach einer AU unter Last. Nur damit sei es möglich, defekte oder minderwertige Katalysatoren zu entdecken und Bauteile zur Minderung der Stickoxidemissionen wirkungsvoll zu überprüfen. Dies sei bei der heutigen Abgasuntersuchung nicht der Fall.
Hinweispflicht für Attrappen
Doch selbst wenn mit dem derzeitigen AU-Prozedere nicht zwingend Fake-Kats und auch solche mit minderwertiger Qualität und unzureichender Funktion erkannt werden, geht der Industrie-und Handelskreis Qualitätsstandard Blauer Engel Kat, von einer zukünftig besseren Marktüberwachung aus. Denn im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes müssten die Marktüberwachungsbehörden der Länder und des Bundes ihre Überwachungs- und Kontrollaktivitäten hinsichtlich Fake-Kats deutlich ausbauen, so der Kommentar des Handelskreises. Deren Sprecher Schulte sagt wörtlich: „Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit effektiver Marktüberwachung, um sicherzustellen, dass beim Angebot von Betrugssystemen darauf hingewiesen werden muss, dass diese nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen“.
Der Einbau von Fake-Kats für den normalen Straßenverkehr ist illegal.
Der Hinweis auf das Verwendungsverbot im normalen Straßenverkehr muss von den Händlern kommen, die Katalysator-Attrappen anbieten. In diesem Zusammenhang weist der Handelskreis für Qualitätskatalysatoren darauf hin, dass man diesbezüglich Stichproben organisieren werde und der Themenkomplex Fake-Kats und vermeidbare Umweltbelastung Gegenstand der Herbst-Offensive des IHK-BE mit Parlamentariern und Überwachungsorganisationen sein wird.
Hinweis: Dem Industrie-und Handelskreis Qualitätsstandard Blauer Engel Kat (IHK-BE) gehören führende Katalysator-Hersteller (Bluekat, Bosal, Ebis, HJS, LRT) und renommierte Kfz-Teile-Händler (PV, Stahlgruber, Trost, WM) an. Der Kreis setzt sich aktuell für eine „Abgasuntersuchung (AU) unter Last“ ein und steht dafür, nur Katalysatoren in Verkehr zu bringen die Abgase wie vorgesehen umwandeln und dies auch noch nach einer gewissen Laufleistung/Alterung. Um dies sicherzustellen, werden die Katalysatoren bestimmten Tests unterzogen und mit dem Blauen Engel gekennzeichnet.