Ein nicht alltäglicher Termin am Düsseldorfer Amtsgericht war vor Kurzem Auslöser für zahlreiche Rezensionen in der Automobilwelt. Im konkreten Fall (Az.: 52 C 9515/11), zu dem ein Sachverständiger eingeschaltet wurde, ging es um einen Gewährleistungsfall: Der Kläger weigerte sich, eine Reparatur am Schiebedach eines Luxuswagens zu bezahlen und forderte zudem Schadensersatz für den Ausfall und die Instandsetzung der Elektronik.
Nässe im Fahrzeug hatte nämlich zum Ausfall der kompletten Bordelektronik geführt. Der Kläger musste nicht nur für die Instandsetzung der Elektronik aufkommen, sondern auch die Abschleppkosten tragen, nachdem der Wagen nicht mehr bewegt werden konnte. Er meinte allerdings zu Unrecht folgendes: Seiner Ansicht nach war die Nässe auf einen Wassereintritt zurückzuführen. Ursache dafür sei die Reparatur am Schiebedach.
Ein eigens bestellter Gutachter sprach indes die Werkstatt von eigenen Fehlern frei. Das Eindringen des Wassers sei seiner Ansicht nach bauartbedingt – die Schläuche, welche für den Ablauf des Regenwassers verantwortlich wären, weisen einen zu geringen Durchmesser auf und verstopfen dann zu schnell. Dies würde immer wieder dazu führen, dass Wasser in den Innenraum eindringen könnte.
Folglich kann dem Kfz-Profi im Rahmen seiner Arbeit keine Mangelhaftigkeit vorgeworfen werden. Das Gericht riet deswegen beiden Parteien, sich zu einigen. Ob der Kläger nun gegen den Hersteller, eine renommierte Sportwagenmanufaktur, vorgeht, war nicht zu erfahren.