Unterwegs zum autonomen Fahren
Fahrerassistenten werden in Fachkreisen oft als Vorboten des autonomen Fahrens bezeichnet. Immerhin sind automatisierte Fahrfunktionen schon heute Standard in Oberklassefahrzeugen. Doch der Weg zur fahrerlosen Mobilität führt über mehrere Entwicklungsstufen. Dabei sind auch ethische Probleme zu lösen.
Inzwischen sind mehrere Begrifflichkeiten in Umlauf. So wird beispielsweise vom automatisierten Fahren gesprochen, vom hochautomatisierten Fahren und vom teilautomatisierten Fahren. Was letztendlich Realität auf den Straßen wird, das zeigt sich spätestens in einigen Jahren.
Um Ordnung bei den Begrifflichkeiten zu schaffen und die Automatisierungsgrade der einzelnen Systeme zu klassifizieren, wurden auf nationaler und internationaler Ebene sechs Stufen von 0 bis 5 definiert. Diese werden im Folgenden näher beschrieben:
Stufe 0: Hier gibt es keine automatisierten Fahrfunktionen. Der Fahrer hält eigenständig die Geschwindigkeit, gibt Gas, bremst und lenkt. In dieser Stufe gibt es noch keine eingreifenden, sondern lediglich warnende Systeme.
Stufe 1: Im Rahmen des assistierten Fahrens der Stufe 1 kann ein System entweder die Längsführung (= Geschwindigkeit halten, Gasgeben und Bremsen) oder die Querführung (= Lenken) des Fahrzeugs übernehmen. Der Fahrer führt dauerhaft jeweils die andere Aktivität aus. Also übernimmt er die Längs- oder Querführung noch selbst.
Stufe 2: Erst in dieser Stufe spricht man von teilautomatisiertem Fahren, da der Fahrer nun beides – sowohl die Längs- als auch die Querführung – an das System in einem bestimmten Anwendungsfall übergeben kann. Der Fahrer überwacht das Fahrzeug und den Verkehr während der Fahrt fortlaufend. Er muss jederzeit dazu in der Lage sein, die Steuerung des Fahrzeugs zu übernehmen.
Stufe 3: Ab dieser Stufe spricht man vom hochautomatisierten Fahren. Das System erkennt selbstständig die Systemgrenzen – also den Punkt, an dem die Umgebungsbedingungen nicht mehr dem Funktionsumfang des Assistenzsystems entsprechen. In diesem Fall fordert das Fahrzeug den Fahrer zur Übernahme der Fahraufgabe auf. Der Fahrer muss die Längs- und die Querführung des Fahrzeugs somit nicht mehr dauerhaft überwachen. Jedoch muss er in der Lage sein, nach Aufforderung durch das System mit einer gewissen Zeitreserve die Fahraufgabe wieder zu übernehmen.
Stufe 4: In diesem Automatisierungsstadium ist vollautomatisiertes Fahren möglich. Das heißt, der Fahrer kann in spezifischen Anwendungsfällen die komplette Fahraufgabe an das System übergeben. Mit dem Begriff ‚Anwendungsfälle’ sind beispielsweise der Straßentyp gemeint, der Geschwindigkeitsbereich oder die Umfeldbedingungen. Wenn der Fahrer es wünscht, übernimmt die Elektronik auch die Fahraufgabe von der Autobahnauffahrt bis zur -abfahrt.
Stufe 5: Diese letzte Entwicklungsstufe lässt tatsächlich fahrerloses Fahren zu. Das Automobil kann vollumfänglich auf allen Straßentypen die Fahraufgabe vollständig allein ausführen, und zwar in allen Geschwindigkeitsbereichen und unter allen Umfeldbedingungen.
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