In der KRAFTHAND-Ausgabe 5/2017 haben wir uns mit dem Thema Kältemittelanalyse sowie der Vermischung von R134a mit R1234yf beschäftigt. Klar ist: Diese Gefahr besteht. Und klar ist auch, dass es deshalb empfehlenswert ist, vor jedem Evakuieren einer R1234yf-Anlage eine Kältemittelanalyse vorzunehmen. Doch wie ist vorzugehen, wenn sich im Klimakreislauf unreines Kältemittel befindet? Das wollten viele Leser im Nachgang zu dem Artikel wissen.
Rückblende: Im erwähnten Beitrag sind verschiedene Experten zu Wort gekommen. Dabei wurde deutlich, dass es relativ unwahrscheinlich ist, dass hierzulande aus Kostengründen R134a oder irgendein anderes gepanschtes Kältemittel in R1234yf-Systeme eingefüllt wird. Vollkommen ausschließen will das in der Branche aber keiner. Entsprechend haben sich die einschlägigen Anbieter von Klimaservicestationen dafür gerüstet und bieten separate Kältemittelanalysegeräte an oder haben diese Tools in ihre Stationen integriert.
Denn gelangt einmal gepanschtes Kältemittel in die Station, so wird dieses weiterverbreitet. Quasi mit jedem Klimaservice, der mit dieser Station erfolgt. Das ist einerseits gesetzlich problematisch, da Fahrzeuge mit unreinem Kältemittel theoretisch die ABE verlieren könnten. Erfolgt das Einfüllen von unreinem Kältemittel zudem wissentlich, stellt dies ein Umweltvergehen dar, das strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Der Anteil von 1234yf muss mindestens 95 Prozent betragen, wobei mittlerweile auch oft von 92 Prozent die Rede ist. Ob die restlichen 5 oder 8 Prozent irgendein Gas, eine Feuchtigkeit oder sonst was sind, spielt keine Rolle.
Werden diese 95 Prozent nicht erreicht, verweigern diverse Servicestationen mit integriertem Analysetool automatisch das Absaugen des Kältemittels, um sich quasi selbst vor unreinem 1234yf zu schützen. Denn ist eine Station einmal verunreinigt, wird es sehr teuer, diese wieder sauber zu bekommen – wenn überhaupt möglich. Was also tun?
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