Praxisfall: VW Golf 6, Baujahr 2011, 1.2-l-TSI-Benzinmotor

Unberechtigter Alarm

Symbolbild: Schuster

Treten Fehler an der Diebstahlwarnanlage auf, zieht der Kfz-Profi einschlägige Komponenten wie die Schlösser oder Sensoren zur Innenraumüberwachung in Betracht. Im vorliegenden Fall aber war ein Bauteil defekt, an das man im ersten Moment nicht denkt.

Wir bekamen einen kniffligen Fall in unsere Werkstatt: Der Fahrer eines Golf 6 berichtete uns, dass die Diebstahlwarnanlage (DWA) zeitweise unberechtigt auslöst. Wir sahen uns die Fehlerspeicher aller Steuergeräte an, doch es war kein Fehler abgelegt, der etwas mit der DWA zu tun hatte. Daher nahmen wir die Messwerte aller relevanten Komponenten in Augenschein, besonders die der Tür- und Klappenschlösser. Denn bei einem Defekt dieser Teile ist es möglich, dass die DWA sporadisch Alarm gibt. Da wir aber keine Auffälligkeiten feststellen konnten, sperrten wir das Fahrzeug kurzerhand ab und beobachteten es, um herauszufinden, was passiert.

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Das war ein Zu-Ende-denken-Fall – einer von vielen kniffligen Fällen aus dem Werkstattalltag.

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