Abgasuntersuchung

Übergangsregelung für AU steht

Für die PN-Messung in P/cm3 sollen bis Ende des Jahres (nur) etwa 15.000 Partikelmessgeräte lieferbar sein, gebraucht würde aber mindestens das Doppelte – selbst wenn diverse AU-Werkstätten den Schritt zur Partikelmessung (noch) nicht mitgehen werden. Bild: Schmidt

Wer die Partikelmessung im Rahmen der AU ab 2023 mitgeht, bekommt jetzt Klarheit und mit dem 1. November 2022 einen wichtigen Termin mit auf den Weg.

Wie der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen ASA mitteilt, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV nun Informationen zur Übergangsregelung zur Einführung des Partikelmessverfahrens PN (Krafthand berichtete) herausgegeben. Auch wenn deren offizielle Veröffentlichung erst im Oktober 2022 folgt, hat das BMDV laut ASA-Verband die Verantwortlichen der berechtigten Untersuchungsstellen für die Durchführung der Abgasuntersuchung darüber informiert, dass vom Grundsatz her der 1. Januar 2023 unverändert als Einführungstermin für die Partikelmessung im Rahmen der AU an Euro-6-Dieselmotoren bestehen bleibt, allerdings unter Berücksichtigung einer Übergangsregelung.

Die Übergangsregelung

  • Alle Untersuchungsstellen, die zum 1. Januar 2023 bereits mit PN-Geräten beliefert wurden, müssen die PN-Messung damit durchführen.
  • Verfügen sie noch nicht über ein PN-Messgerät, dürfen sie über den 1. Januar 2023 hinaus für einen noch festzulegenden Zeitraum das Verfahren der Trübungsmessung auch für Euro-6-Diesel anwenden.

Achtung: Die Möglichkeit, von der Übergangsfrist Gebrauch machen zu können, besteht nur dann, wenn AU-Werkstätten und andere Prüfstellen den schriftlichen Nachweis einer verbindlichen Bestellung eines PN-Messgeräts erbringen. Daraus muss unmissverständlich hervorgehen, dass die verbindliche Bestellung eines PN-Messgeräts bis zum 1. November 2022 erfolgt ist. Außerdem behält sich die Bundesregierung laut ASA-Verband vor, entsprechende Verfahren zur stichprobenartigen Kontrolle festzulegen.

Geltungsdauer noch offen

Nach einer Abschätzung der Marktverfügbarkeit wird voraussichtlich im Oktober die restriktiv gefasste Übergangsregelung in Kraft gesetzt und der Zeitraum festgelegt, wie lange diese gelten soll. Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband kommentiert den Schritt des Verordnungsgebers: „Mit der Übergangsregelung trägt das Ministerium den massiven Liefer- und Beschaffungsproblemen für technische Komponenten Rechnung, die seit einigen Monaten im Markt herrschen und alle Gerätehersteller gleichermaßen betreffen.“

Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband: „Bis Ende Juni 2023 könnten zwischen 23.000 bis 33.000 Geräte im Feld verfügbar sein.“ Bild: ASA-Bundesverband

Lieferschwierigkeiten weiten sich aus

Zudem weist das Mitglied der Task-Force-Gruppe Partikelmessung, zu der Vertreter des Verkehrsministeriums, der PTB, der DAkkS, der Gutachter, des ZDK, der Kalibrierlabore sowie der Gerätehersteller gehören und die alle zwei Monate tagt, darauf hin, dass die „weiterhin angespannte Situation bei der Beschaffung von Komponenten mittlerweile nicht nur elektronische Bauteile betrifft, sondern sich auf fast alle Bereiche der Materialbeschaffung und Logistik erstreckt“.

Diese Probleme hätten die Gerätehersteller bereits während der laufenden Baumusterprüfungen gezwungen, Ersatzkomponenten aufgrund von Kündigungen ursprünglicher Lieferzusagen zu beschaffen. Allerdings sei es trotz aller Anstrengungen und dem Aufbau von Parallelprozessen nicht gelungen, alle Engpässe vollständig aufzufangen.

Vor diesem Hintergrund begrüßen die Gerätehersteller die Übergangsregelung, da „aufgrund der genannten Beschaffungsprobleme zum 1. Januar 2023 mit Einführung der PN-Messung keine 100-prozentige Geräteabdeckung im Markt erreicht werden kann“, erklärt Hahn.

Gerätebedarf vs. Lieferfähigkeit

Allerdings sehen sich die Gerätehersteller laut ihrem Verband in der Lage, bei weiterhin planmäßigem Fortschritt im Baumuster- und Akkreditierungsprozess bis zum Jahresende zwischen 11.000 und 15.000 Geräte zu liefern. Die Stückzahlen ab Januar nächsten Jahres werden dann mit 2.000 bis 3.000 pro Monat beziffert.

„Bei der Marktabschätzung geht man von einem Bedarf von 12.000 bis 15.000 Geräten allein bei den Prüforganisationen aus. Hinzu kommen 35.000 AU-Berechtigungen bei den Kfz-Werkstätten. Allerdings ist hier derzeit offen, wie viele Betriebe sich tatsächlich mit der PN-Messtechnik beschäftigen und Geräte anschaffen werden“, so Hahn.

Legt man die oben genannten Zahlen zugrunde, wäre bis Ende März 2023 ein Ausstattungsgrad von 17.000 bis 24.000 Geräten erreicht. „Bis Ende Juni 2023 könnten zwischen 23.000 und 33.000 Geräte im Feld verfügbar sein“, rechnet der ASA-Experte hoch.

Frühzeitig bestellen

In diesem Zusammenhang weisen die Gerätehersteller nochmals eindringlich darauf hin, dass Betriebe mit AU-Berechtigung aufgrund der schwierigen Beschaffungssituation möglichst frühzeitig Geräte bestellen sollten – unabhängig vom Status der Baumusterprüfung. „Es gilt wie bei allen Bestellvorgängen first in, first out“, betont Hahn.

 

Kommentar

Frühzeitig bestellen oder besser noch warten?

Der ASA-Verband, in dem unter anderen alle renommierten Hersteller von AU-Geräten organisiert sind, empfiehlt Werkstätten „unabhängig vom Status der Baumusterprüfung“ Partikelmesser aufgrund von Lieferengpässen zu bestellen, nach dem Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Allerding gibt es nach Informationen von Krafthand Innungen, die vor einer verbindlichen Bestellung bei Anbietern, die noch keine Baumusterprüfung in der Tasche haben, warnen.

So nachvollziehbar diese Warnung ist, ich halte sie für übervorsichtig. Denn nehmen wir mal an, es käme wirklich dazu, dass ein Hersteller im ersten Anlauf die Baumusterprüfung vergeigt, dann kann er eben später liefern und die (volle) Rechnung stellen. Und, dass es gar nichts werden könnte, ist doch ziemlich unwahrscheinlich, weil es sich um renommierte Anbieter handelt, die sich nicht das erste Mal um dieses Thema kümmern. Warum also warten? Zumal nun ganz klar auf der Hand liegt, wo es terminlich langgeht und man mit einem Zögern womöglich Gefahr läuft, das Zeitfenster für die Übergangsregelung (greift nur bei Bestellung bis 1.11.2022) zu verpassen.

Torsten Schmidt

Torsten.schmidt@krafthand-medien.de

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