Bei den überarbeiteten Qualifizierungsstufen für Arbeiten an HV-Systemen ist vieles bekannt, manches neu und davon einiges schwammig – krafthand ordnet ein
Die aktualisierte Fassung der DGUV 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ legt klar fest, für welche Tätigkeiten an E-Autos welche Qualifizierungsstufe erforderlich ist. Im Grunde gibt es dabei keine grundlegenden Änderungen, jedoch haben die Verfasser der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) das Stufenmodell für Arbeiten an Serienfahrzeugen hinsichtlich der Begriffe neu geordnet. So gilt das Vier-Stufen-Modell, das bisher nur für Forschung, Entwicklung und Produktion galt, nun auch für den Servicebereich.
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