Überarbeiteter HV-Leitfaden der DGUV

Hochvoltfahrzeuge – wer darf was?

Wer in der Kfz-Werkstatt ein E-Auto bedienen will, benötigt eine Unterweisung. Erst recht, wenn HV-Komponenten angefasst werden. Bild: Schmidt

Bei den überarbeiteten Qualifizierungsstufen für Arbeiten an HV-Systemen ist vieles bekannt, manches neu und davon einiges schwammig – krafthand ordnet ein

Die aktualisierte Fassung der DGUV 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ legt klar fest, für welche Tätigkeiten an E-Autos welche Qualifizierungsstufe erforderlich ist. Im Grunde gibt es dabei keine grundlegenden Änderungen, jedoch haben die Verfasser der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) das Stufenmodell für Arbeiten an Serienfahrzeugen hinsichtlich der Begriffe neu geordnet. So gilt das Vier-Stufen-Modell, das bisher nur für Forschung, Entwicklung und Produktion galt, nun auch für den Servicebereich.

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