Technische Mitteilungen

Überarbeitete GSP/GAP-Richtlinie für Kfz mit gasförmigen Kraftstoffen

Seit Mitte 2021 gilt eine überarbeitete Richtlinie für das Prüfen von Gasanlagen – auch von denen, die nachträglich montiert wurden und werden. Im Bild Einblasdüsen einer Nachrüstanlage. Bild: Schmidt

Krafthand veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Im Verkehrsblatt 15/2021 hat der Gesetzgeber die überarbeitete Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbauprüfung sowie der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen Kraftstoffen (GSP/GAP-Durchführungsrichtlinie) veröffentlicht.

Im Wesentlichen geht es darum, dass nun Gastanks auch dann einer Sichtprüfung zu unterziehen sind, wenn sie durch Abdeckungen oder Verkleidungen verdeckt sind. Sprich, diese müssen gegebenenfalls demontiert werden. Hinzu kommen einige weitere Detailpunkte, die der Gesetzgeber geändert hat. Die neue Richtlinie hebt die bisherige aus dem Jahr 2006 mit der entsprechenden Änderung aus 2019 auf.

Der komplette Text zur Neufassung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgerätenden aus dem Verkehrsblatt 15/2021 steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 21/2021 anklicken.