In vielen Handwerksbetrieben sind Kostenvoranschläge üblich. So wissen die Kunden, was auf sie zukommt, und es entsteht später kein Streit um den Preis. Aber: Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?
Der D.A.S.-Leistungsservice verweist auf § 632 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der diese Frage „im Zweifelsfall“ verneint. Geld für einen Kostenvoranschlag zu verlangen, ist aber auch nicht verboten. Stellt sich jedoch noch die Frage: Wie viel darf für einen Kostenvoranschlag verlangt werden.
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