Laut TÜV SÜD treten ab April 2012 voraussichtlich einige Neuerungen für die Haupt- und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen in kraft. Die wichtigsten sind: Jede Hauptuntersuchung beginnt mit einer Probefahrt. Die Plakette wird beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise.
Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) soll im kommenden Februar den Bundesrat passieren und ab April 2012 in kraft treten.
Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Die elektronischen Sicherheitsassistenten – wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler – rücken künftig noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die TÜV SÜD-Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren.
Allen Beteiligten bleibt noch etwas Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen: Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird ab dann Schritt für Schritt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für neue Wagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, dürfen sich die TÜV Süd-Sachverständigen auf häufige Probefahrten ab 2015 einstellen.
Plakette einheitlich handhaben
Sofort fällig wird ab dem 1. April 2012 das geänderte Vorgehen bei der Rückdatierung HU-Plakette. Was tun, wenn ein Autofahrer den fälligen Untersuchungstermin versäumt hat? Die Antwort auf diese Frage ist bislang womöglich in Straubing anders ausgefallen als in Saarbrücken und in Schwerin anders als in Stuttgart. Mit dem anstehenden Änderungspaket zur StVZO wird der Gesetzgeber voraussichtlich ein bundesweit einheitliches Vorgehen vorgeben. ‚Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig‘, erklärt Jürgen Wolz. Bislang kennen die Autofahrer in Süddeutschland folgendes Vorgehen: Ist der HU-Termin beispielsweise um zwei Monate überzogen, orientiert sich die Gültigkeit der neuen Plakette am eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Fahrzeuguntersuchung. Das macht es künftig wieder möglich, bei der HU ‚Zeit zu schinden‘ – allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. ‚Wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird‘, so Jürgen Wolz.
Prüfbericht besser nutzen
Ein weiteres Novum auf dem Weg zur Plakette: Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Die Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun noch detailliertere Hinweise. Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben.