Kommentar

Trauerspiel um Termin für AU-Akkreditierung – Werkstätten reagieren besser jetzt als später

Torsten Schmidt, Chefredakteur der KRAFTHAND
Torsten Schmidt, Chefredakteur der KRAFTHAND: „Leider bedeutet die Akkreditierung wieder Aufwand, der allerdings eher bei den Innungen liegt als bei den Werkstätten. Für Zögerliche gilt deshalb: Warum mit der Akkreditierung warten?“

Was sich bei der AU tut, ist ein Dauerbrenner für die Werkstätten geworden. Leider. Denn was sich in den letzten Jahren in diesem Bereich abgespielt hat, war ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber. Stichwörter dazu sind die zwar vorgeschriebene, aber unnötige Geräte-Doppelprüfung durch Kalibrieren und Eichen sowie die aufgeschobene Partikelmessung. Das setzt sich nun fort, indem seit langer Zeit ein amtliches und verbindliches Datum für die Notwendigkeit der Akkreditierung der AU-Werkstätten überfällig ist (gilt für den Zeitpunkt des Redaktionsschlusses). Die Folge: Unsicherheit und Verwirrung.

Dabei gibt es mit dem 1. Juli 2021 durchaus einen Tag, der aller Voraussicht nach von Bedeutung ist und sich quasi als logische Folge aus der notwendigen Vollakkreditierung der Überwachungsorganisationen ergibt. Nur herrscht auch hier zum Teil Unsicherheit, wie sich aus deren Statements auf Nachfrage von KRAFTHAND ergibt. Man könnte auch sagen: Einig sind sich die ÜO nicht unbedingt darüber, ab wann beigestellte AU wirklich nur noch von akkreditierten Werkstätten zugelassen werden. Doch es wird langsam Zeit, dass sich wenigstens die Überwacher – auch zugunsten eines fairen Wettbewerbs – auf eine gemeinsame Linie verständigen, wenn es schon der Gesetzgeber nicht schafft, rechtzeitig für Klarheit zu sorgen. Aber vielleicht hat er ja vor Erscheinen dieses Beitrags doch noch die Kurve gekriegt.

Doch unabhängig davon und selbst wenn ein späterer Termin kommen sollte: AU-Werkstätten akkreditieren sich besser früher als später. Drum herum kommen sie ja sowieso nicht.

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