Leserfrage

Teilegutachten künftig ungültig?!

Die aktuell eingeführte Teiletypgenehmigung ersetzt das Teilegutachten und die Allgemeine Betriebserlaubnis für Teile. Bild: Lindau

Was die Einführung der nationalen Teiletypgenehmigung in der StVZO für Werkstätten bedeutet – zum Beispiel wenn sie AHK, Tuningteile oder LM-Räder verbauen

Krafthand-Leser Bernhard Dietz wandte sich mit folgender Frage an die Redaktion: „Stimmt es, dass Teilegutachten und ABE in Zukunft nicht mehr gültig sind und wenn ja, was müssen wir in den Werkstätten dazu wissen?“

Hintergrund der Frage ist eine Änderung in der StVZO, die zwar nicht sofort, aber mittelfristig Auswirkungen auf die Verwendbarkeit von Teilegutachten (TGA) hat. Was das im Detail bedeutet, wie bisherige Gutachten ersetzt werden und ob es Übergangsfristen gibt, hat sich Krafthand von den Experten der GTÜ erläutern lassen.


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.