Arbeitsschutz

Stromschlag durch privates Radio

Radiohören mit einem privat mitgebrachten Gerät steht auch in Kfz-Betrieben nicht in Zusammenhang mit den „versicherten Tätigkeiten“. Bild: Schuster

Mit der Frage, ob ein von einem privaten Radiogerät verursachter Stromschlag mit Verletzungsfolge des Mitarbeiters als Arbeitsunfall einzustufen ist, beschäftigte sich das Bayerische Landessozialgericht LSG. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall BGHM informiert in ihrem Magazin BGHM-Aktuell 2/2022, was geschehen ist.

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