Was AU-Werkstätten bis zu diesem Termin tun müssen

Stichtag 1.7.2021

Bild: WoGi/ stock.adobe.com
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Die Hausaufgabe für Kfz-Betriebe, die auch künftig Abgasuntersuchungen anbieten möchten, lautet – wie bereits mehrfach berichtet: Spätestens bis 1. Juli 2021 müssen solche Werkstätten nach DIN ISO 17020 zertifiziert sein oder einem entsprechenden Qualitätsmanagementsystem angehören. Denn Prüfingenieure dürfen ab diesem Stichtag AU-Nachweise nur von akkreditierten Werkstätten annehmen.

Um dabei Zeit und Kosten zu sparen, können Betriebe dem QM-System AÜK des ZDK in seiner Funktion als Bundesinnungsverband beitreten. Das Kürzel AÜK steht für „akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe“ und soll Autofahrern auf einen Blick deutlich machen, dass die Werkstatt berechtigt ist, die technische Fahrzeugüberwachung (mit AU, GAP, SP ) im Rahmen eines akkreditierten Systems gemäß DIN 17020 anzubieten.


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