Startklar für AU-Richtlinie 5.01
Die neue AU-Richtlinie 5.01 zur Abgasuntersuchung wurde im Verkehrsblatt 19/2017 veröffentlicht und ist ab diesem Zeitpunkt rechtsgültig. Ab 1. Janauar 2018 dürfen Werkstätten deshalb Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung nach 1. Januar 2006 nur noch mit Leitfaden 5.01 testen. Für Benzinfahrzeuge gelten bei der CO-Messung bis zum 1. Januar 2019 die bisherigen gesetzlichen Grenzwerte. Für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1. Januar 2006 gilt bis zum 1. Januar 2019 ein Trübungswert von max. 1,5 m-1.
Alle aktuellen Bosch-Geräte zur Abgasuntersuchung lassen sich laut Hersteller mit einem Software-Update auf den Leitfaden 5.01 vorbereiten. Für Werkstätten, die bei Bosch ein Software-Abonnement für ihr leitfaden-5- fähiges Emissionsanalysegerät haben, ist das Software-Update kostenlos. Werkstätten ohne ein Softwareabonnement können die Software im Einmalkauf für 385 Euro erwerben. Bosch stellt das Update seinen Kunden rechtzeitig zur Einführung per Download zur Verfügung.
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