Spurwechsel: Die Verteilung der Beweislast nach einem Auffahrunfall

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, zur Frage entschieden, wie die Beweislast bei einem Auffahrunfall verteilt ist. Dies ist für ein Klageverfahren von entscheidender Bedeutung, da der, der seine Sicht der Dinge nicht ausreichend belegen kann, in der Regel den Prozess verliert.

Bei einem Auffahrunfall gilt grundsätzlich der Anscheinsbeweis. Dies bedeutet, dass dem Auffahrenden das Verschulden trifft. Dieser müsste dann das Gegenteil beweisen. Achtung: Der BGH hat diese Aussage aber für den Fall außer Kraft gesetzt, dass der vordere Fahrer vor dem Auffahrunfall die Spur gewechselt hat.