Aushangpflicht

Speziell für die Kfz-Branche: Gesetzessammlung vom ZDK

Das deutsche Arbeitsrecht verpflichtet Kfz-Betriebe, ihre Beschäftigten über bestimmte Rechte am Arbeitsplatz zu informieren. Die jetzt vom ZDK herausgebrachte branchenspezifische Sammlung aushangpflichtiger Gesetze hilft dabei. Bild: ProMotor

Eine Sammlung aushangpflichtiger Gesetze speziell für Kfz-Werkstätten und Autohäuser ist jetzt erstmals erschienen. Die Juristen des ZDK haben eine branchenspezifische Version erarbeitet, damit Arbeitgeber im Dickicht der Vorschriften ihren Pflichten leichter nachkommen und Bußgelder vermeiden können. Der ZDK-Aushang umfasst neben den allgemeinen aushangpflichtigen Gesetzen – wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz – die für das Kfz-Gewerbe einschlägigen (Arbeitsschutz-) Vorschriften. Ferner sind Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere praxisrelevante Bestimmungen enthalten. Die Juristen weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Schadensfall auch eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, dass der Pflichtaushang allen Mitarbeitern gut zugänglich ist und regelmäßig aktualisiert wird.

Die Gesetzessammlung ist im ZDK-Shop www.kfz-meister-shop.de erhältlich. Innungsmitgliedern wird ein Preisvorteil gewährt und sie können den Pflichtaushang im Abonnement beziehen. Aktualisierungen werden dann automatisch zugesandt.

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