Gewährleistung

Software-Update muss aufgespielt werden!

Richterhammer
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Das LG Dresden (Az.: 7 O 1047/16) (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Händler für ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug so lange keinen Ersatzwagen liefern muss, bis er nicht die Gelegenheit hatte, das angebotene Update durchzuführen.

Erst wenn der zweite Versuch gescheitert sei, die Abgaswerte auf das gesetzliche Maß zu senken, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten und seinen Kaufpreis zurück fordern.

Im entschiedenen Fall hatte der spätere Kläger einen von der Abgasaffäre betroffenen Škoda bestellt. Später erfuhr er davon und verlangte vom Autohaus den Austausch des Wagens mit einem neueren Modell. Ein Software-Update hatte er abgelehnt, da er die Wirksamkeit dieser Option bezweifelte.

Die generelle Annahme des Klägers, Software-Updates führen nicht zum gewünschten Ergebnis, sei nicht gerechtfertigt.

Dem widersprachen die Dresdner Richter: Dem Händler soll zumindest die Gelegenheit eingeräumt werden das Fahrzeug zu reparieren, wenn ein Ersatzfahrzeug im Vergleich zu einer möglichen Nachbesserung für den Verkäufer unverhältnismäßig ist. Ein Software-Update kostet den Händler lediglich 100 bis 200 Euro pro Fahrzeug.

Das Landgericht vertritt zudem die Ansicht, dass die vom Hersteller angebotenen Updates sich nicht von vornherein als ungeeignet erwiesen hätten oder nicht funktionierten. Die generelle Annahme des Klägers, Software-Updates führen nicht zum gewünschten Ergebnis, sei nicht gerechtfertigt. Gelänge es dem Hersteller bei einem zweiten Versuch nicht, die geforderten Abgaswerte zu erfüllen, so könne der Kunde immer noch vom Vertrag zurücktreten.