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Software-Update geht vor Wagentausch

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Bild: Fotolia

Das LG Dresden (Az.: 7 O 1047/16) (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Händler für ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug so lange keinen Ersatzwagen liefern muss, bis er nicht die Gelegenheit hatte, das angebotene Update durchzuführen.

Erst wenn der zweite Versuch gescheitert sei, die Abgaswerte auf das gesetzliche Maß zu senken, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten und seinen Kaufpreis zurück fordern.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger einen von der Abgasaffäre betroffenen Škoda bestellt. Er verlangte vom Autohaus, den Wagen gegen ein neues Modell tauschen zu können. Ein Software-Update hatte er abgelehnt, da er die Wirksamkeit dieser Option bezweifelte.

Dem widersprachen die Dresdner Richter: Dem Händler soll zumindest die Gelegenheit eingeräumt werden das Fahrzeug zu reparieren, wenn ein Ersatzfahrzeug im Vergleich zu einer möglichen Nachbesserung für den Verkäufer unverhältnismäßig ist.

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