In einem Spitzengespräch haben die GTÜ und der ZDK vereinbart, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass der Prozess zur Einführung der neuen Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV) wieder aufgenommen wird. Bei dem Treffen regten ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk und GTÜ-Geschäftsführer Robert Köstler an, gemeinsam mit dem BMVI die Arbeiten wieder aufzunehmen beziehungsweise diese fortzuführen, um endlich Klarheit über die möglichen Änderungen im Rahmen der technischen Kraftfahrzeugprüfung zu erhalten.
Außerdem ist beiden Seiten die Fortsetzung der Zusammenarbeit im amtlichen Bereich wichtig. Für die Zukunft jedes einzelnen Kfz-Betriebs sei es trotz steigender Anforderungen an Prüfmittel und -prozesse als Prüfstützpunkt unabdingbar, Partner der Prüforganisationen bei der Durchführung der Hauptuntersuchung zu bleiben. Beide Organisationen treibt überdies das Thema Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und Ressourcen der Fahrzeughersteller für Dritte im Rahmen der EU-Gesetzgebung um. Trotz zahlreicher Initiativen geht der Prozess hier nur schleppend voran.
Beide Organisationen setzen sich für eine offene, interoperable Schnittstelle im Kraftfahrzeug ein, mit der es möglich ist, die Hauptuntersuchung zukunftssicher zu gestalten und neue Mehrwerte für den Kunden zu kreieren. Ziel muss es sein, dass sowohl der GTÜ-Prüfingenieur als auch der Kfz-Meisterbetrieb dem Autofahrer als seine Dienstleister dauerhaft präsent sind.