Kommentar zur Akkreditierungspflicht für AU-Betriebe

So schlimm wird’s nicht

Torsten Schmidt, Chefredakteur der KRAFTHAND: "Teils haben Werkstättennoch gar nichts von der Akkreditierungspflicht für die AU gehört. Umso besser, dass das Verfahren jetzt quasi feststeht und die Verunsicherung schwindet."
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Nicht immer leisten Verbände gute Arbeit. Im Falle der neu eingeführten Akkreditierung für AU-Betriebe hat dies der ZDK, der Zentralverband des Kfz-Gewerbes allerdings getan, meint Chefredakteur Torsten Schmidt.

Bereits Anfang 2018 hat KRAFTHAND darüber berichtet, dass die Prüfer der Sachverständigenorganisationen in Zukunft keine beigestellten Prüfungen wie die AU im Rahmen der Hauptuntersuchung mehr akzeptieren dürfen. Mit dieser Berichterstattung hatten wir einige unserer Leser ziemlich aufgeschreckt, die sich direkt bei uns meldeten, weil sie das nächste Bürokratie- und Kostenmonster auf sich zu rollen sahen. Schließlich müssen Werkstätten, die weiterhin eine AU, welche die Anerkennung für die HU findet, selber machen wollen, einem akkreditierten System angehören.

Die damals berechtigten Sorgen, auch weil weder der ZDK noch sonst jemand wusste, wie das funktionieren und wie viel das alles kosten soll, sind jetzt ausgeräumt. Redakteurin Kerstin Thiele hat zu dem Thema erneut den ZDK gefragt und gibt in ihrem Beitrag „Was die Akkreditierungspflicht für AU-Betriebe bedeutet“ Entwarnung. So schlimm wird’s nicht, lautet ihr Tenor. Werkstätten müssen weder die Kosten noch den Aufwand scheuen und haben im Grunde dank einer Übergangsfrist noch bis Mitte 2021 Zeit für eine Akkreditierung.

Auch wenn es natürlich die ureigene Aufgabe des Zentralverbands für das Kfz-Gewerbe ist, für seine Mitglieder bestmögliche Lösungen zu schaffen – hier eine Übergangsfrist zu erwirken und ein relativ einfaches Akkreditierungsverfahren aufzubauen, dafür gebührt ihm Lob. Denn so sichert er, dass Kfz-Betriebe weiterhin Abgasuntersuchungen machen dürfen und zuletzt getätigte Investitionen nicht umsonst waren.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Das Durchatmen in Sachen AU ist nur von kurzer Dauer. Kommt doch 2021 die Partikelmessung, für die es neues Equipment, sprich AU-Tester braucht. In unserer Ausgabe 1-2 / 2020, die am 25. Januar erscheint, ist die Partikelmessung und was damit auf die Werkstätten zukommt deshalb auch ein Schwerpunktthema.

 

 

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