Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter bestimmten Auflagen die Anschaffung junger Elektro-Gebrauchtwagen. Um zu gewährleisten, dass bundesweit einheitliche Kriterien dafür gelten, ist die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) eigenen Angaben zufolge damit beauftragt worden, diese zu definieren.
Zu den notwendigen Parametern für eine E-Gebrauchtwagen-Förderung zählen demnach: der aktuelle Kilometerstand, der ehemalige Listenneupreis, alle Serien- und Sonderausstattungsmerkmale sowie das Datum der Erstzulassung.
An einer Förderung interessierte Verbraucher benötigen ein DAT-Gutachten, in welchem die Kriterien der Förderfähigkeit eines gebrauchten Elektrofahrzeugs revisionssicher festgehalten werden. Dieses Dokument ist für 29 Euro (UVP, ggf. können Anfahrts- oder Bearbeitungskosten hinzukommen) bei einem in der DAT-Expert-Partner-Organisation zertifizierten Kfz-Sachverständigen erhältlich.
Wo sich der nächstliegende Sachverständige (DAT Expert Partner) befindet, können Autohändler und Verbraucher unter diesem Link ermitteln: www.dat.de/sachverstaendige. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird vom BAFA unter www.dat.de/bafa regelmäßig aktualisiert.