Stand der Dinge zur Baumusterprüfung von AU-Partikelzählern
Krafthand hat bei der zuständigen Prüfungsorganisation, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) mit Sitz in Braunschweig, den Stand der Dinge in Sachen Partikelmessgeräte-Prüfung nachgefragt.
Demnach werden derzeit sieben Erstaufträge für Baumusterprüfungen bearbeitet. Auf unsere Frage, wie lange die Prüfung dauert, antwortet PTB-Ingenieurin Sonja Pratzler: „Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte eine Baumusterprüfung innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.“ Folglich könnten mit Stand Ende November bestenfalls bis Ende Februar insgesamt neun Tester zugelassen sein. Zwei Hersteller haben die Baumusterprüfung ja bereits erfolgreich bestanden. Oder, wie es die Organisation ausdrückt, „ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen“.
Nachdem der Gesetzgeber die geänderte AU-Richtlinie im Verkehrsblatt 20/2022 veröffentlich hat, herrscht Klarheit darüber, dass die Partikelmessung zunächst ausgesetzt, aber nicht abgesetzt wird. Grund der Verschiebung auf einen (noch) unbekannten Termin sind die Lieferengpässe bei Partikelmessgeräten. Damit reagierte der Verordnungsgeber auf den Mangel verfügbarer Geräte zum ursprünglich geplanten Einführungszeitpunkt 1. Januar 2023. So bleibt das konkrete Datum zwar offen, bis eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV eine ausreichende Marktabdeckung festgestellt hat. Dann soll „kurzfristig, mit angemessenem Vorlauf der Einführungszeitpunkt bekanntgegeben werden”. Als Ziel ist spätestens der 1. Juli 2023 genannt.
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