Bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters besteht sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite immer wieder Unsicherheit, was genau das Arbeitsrecht in diesem Fall vorschreibt. Der Kölner Rechtsanwalt Volker Görzel klärt in der Arbeitsrechtdepesche des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. deshalb über die häufigsten Irrtümer rund um das Thema Krankmeldung auf.
1. Der Arbeitnehmer kann erst zum Arzt gehen und sich später krankmelden
Falsch. Bei Krankheit muss sich der Arbeitnehmer noch vor dem eigentlichen Dienstantritt krankmelden – spätestens eine halbe Stunde nach Arbeitsbeginn. Andernfalls geht der Arbeitgeber zunächst davon aus, dass er unentschuldigt fehlt, und das kann eine Abmahnung zur Folge haben.
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